Hygieneinspektionen nach VDI 6022
Hygieneinspektionen nach VDI 6022 stellen sicher, dass Ihre Raumlufttechnik die aktuellen Richtlinien erfüllt. Mit unseren übersichtlichen Dokumentationen verschaffen wir Ihnen Übersicht und Transparenz: So minimieren Sie Ihre Folgekosten!
Bereits seit mehreren Jahrzehnten gilt die VDI 6022 als die Standardrichtlinie im Bereich der Hygiene für Raumlufttechnik. Im Rahmen einer Hygieneinspektion gem. VDI 6022 wird die komplette RLT-Anlage inkl. Luftleitungsnetz einer Funktionsprüfung unterzogen und das mikrobielle Wachstum an repräsentativen Stellen eruiert.
Als Betreiber einer Lüftungsanlage profitiert man langfristig davon, wenn Hygieneinspektionen gem. VDI 6022 durchgeführt werden. Die Instandhaltung einer Lüftungsanlage nach den Richtlinien gem. VDI 6022 stellt einen kontinuierlichen Prozess dar, der zwar mit Investitionskosten verbunden ist, doch letztendlich umfassende Hygienesicherheit gewährleistet!
Leistungen der Hygieneinspektion nach höchstmöglichem Standard:
Mikrobiologische Gesamtbeurteilung von Lüftungsanlagen
Konformitätsprüfung
- Sichtprüfung der RLT-Anlagen auf Einhaltung vorgegebener Anforderungen und Hygienemängel
- Prüfung der Zugänglichkeit von RLT-Anlagen, Einzelkomponenten und Bauteilen
- Dokumentation mittels Prüfliste des VDI mit 104 Detailfragen zum Zustand der gesamten RLT-Anlage
Physikalische Beurteilung
- Bestimmung der Besenreinheit durch optische Einschätzung. Folgende repräsentative Stellen sind zu inspizieren: Zuluftleitung, Boden im Zentralgerät, Umluftleitung, Sekundärluftleitung, Abluftleitung (wenn Zuluftqualität beeinflusst wird); ergänzend zum optischen Eindruck ist die negative Beurteilung der Staubbelastung durch eine Wischprobe mit der Handfläche (mit Handschuh) und Fotodokumentation zu bestätigen.
- Erweiterte Sichtprüfung der RLT-Anlage auf Hygienemängel wie z. B. Verschmutzung, Korrosion, Ablagerungen, Beschädigungen (Faserausträge etc.), Riemenabrieb, Kondensatbildung, sichtbare Schimmelpilzbildung.
- Fotodokumentation und Beschreibung physikalischer Mängel.
Konstruktive Beurteilung
- Fotodokumentation und Beschreibung augenscheinlicher bzw. offensichtlicher konstruktiver Mängel wie z. B. nicht dichtsitzende Filter, Undichtigkeiten am Gehäuse, nicht vorhandene Zugänglichkeit, unkorrekte Kondensatableitung, etc.
Mikrobiologische Beprobung
- Mikrobiologische Oberflächenbeprobung hygienerelevanter Einzelkomponenten und Bauteile wie zum Beispiel: Wärmeübertrager, Kondensatwannen, Tropfenabscheider, Befeuchterkammern, Schalldämpfer, etc. mittels Abdruckplatten
- Festlegung der Probenahmestellen und Markierung im Außenbereich der RLT-Anlage
- Mikrobiologische Oberflächenbeprobung zur Bestimmung der Oberflächenkoloniezahl:
- RLT-Anlagen mit Befeuchtung: 6-8 Probenahmestellen (gesamt 18-32)
- RLT-Anlagen ohne Befeuchtung: 4-6 Probenahmestellen (gesamt 12-24)
- Zur Bestimmung der Bakterien und Schimmelpilze (mit Differenzierung auf Gattungsebene) sind je Probenahmestelle 1 x Caso-Agar, 1 x DG-18 oder 1 x Malzextrakt Agar zu verwenden
- Luftkeimmessung in einem versorgten Raum pro RLT-Anlage zuzüglich einer Vergleichsluftmessung (Referenzmessung) der Außenluft, bzw. Raumluft. Je Luftkeimmessung, bzw. Messstelle sind 1 x Caso-Agar zur Bestimmung der Gesamtkoloniezahl Bakterien und 1 x Malzextrakt Agar zur Bestimmung der Gesamtkoloniezahl Schimmelpilze zu verwenden. Pro Luftkeimmessung bzw. Messstelle sind die Schimmelpilze auf Gattungsebene zu differenzieren
- Mikrobiologische Untersuchung des Befeuchterwasser (Auswertung nach Gesamtkeimzahl, Legionella spec. und Pseudomonaden)
Was bedeutet eine Reinigung gemäß VDI 6022?
Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer halten an der Ausführung von Reinigungsarbeiten an Lüftungsanlagen gem. VDI 6022 fest. Daher sollte klar sein, was in dieser Ausführung genau beinhaltet ist.
Definition:
- Die Richtlinie VDI 6022 nimmt wenig bis gar keinen Bezug zur Ausführung der Reinigung
- In der Richtlinie VDI 6022 werden Angaben gemacht zu Planung, Transport, Montage, Betrieb und Inspektion, aber NICHT zum Reinigungsverfahren!
- Eine "Reinigung der Lüftungsanlage gem. VDI 6022" dient als Grundlage, dass eine RLT-Anlage nach der Behandlung einer Hygieneinspektion gem. VDI 6022 standhält
- Einer "Reinigung der Lüftungsanlage gem. VDI 6022" muss immer eine Hygieneinspektion gem. VDI 6022 vorangehen um den Zustand der Anlage nach selben Kriterien der Instandsetzung aufzunehmen.
- Eine "Reinigung der Lüftungsanlage gem. VDI 6022" behandelt grundsätzlich die gesamte Lüftungsanlage inklusive Luftleitungen
Zudem sollte beachtet werden, dass eine Reinigung "in Anlehnung an die VDI 6022" nicht die Anforderungen erfüllt, die eine Reinigung gemäß VDI 6022 erfüllt! Hier gilt es, entsprechende Qualitätsunterschiede unter den Anbietern zu berücksichtigen.
Unsere Leistungen:
- Hygiene-Erstinspektionen gemäß VDI 6022
- Hygieneinspektionen von RLT-Anlagen nach VDI 6022
- Mikrobiologische Oberflächen- und Luftuntersuchungen
- Wasseruntersuchungen gemäß VDI 6022
- Markierung der Probeentnahmestellen
- Konstruktive Beurteilung der RLT-Anlage nach VDI 6022
- Individuelle Berichterstellung nach Auswertung aller Proben
- Aussagekräftige objektive Handlungsempfehlungen
- Probenauswertung durch ein unabhängiges, nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Labor
- Moderne validierte Messtechnik für raumlufttechnische Geräte
Übersichtliche Dokumentation der Hygieneinspektion
Transparenz mit dem Gesec®-Signalsystem: Die übersichtliche Dokumentation unserer Hygieneinspektion zeigt Ihnen die Zusammenfassung aller Ergebnisse auf einen Blick! Nach der Hygieneinspektion wissen Sie sofort, wo bei Ihren RLT-Anlagen alles in Ordnung ist (weiß), wo laut Richtlinie demnächst eine Mängelbeseitigung fällig ist (gelb) oder wo nach der Hygieneprüfung sofort Handlungsbedarf besteht (rot).
Ihr Nutzen:
- Wir halten uns streng an alle Vorschriften: Immer aktuell durch unsere aktiven Mitgliedschaften im Fachinstitut Gebäude-Klima e.V. (FGK) und im Deutschen Fachverband für Luft- und Wasserhygiene e.V. (DFLW).
- TÜV-Zertifizierung: Gesec ist vom TÜV zertifiziert. Nur Unternehmen, welche aktuelle Qualitätsstandards einhalten, können nach dem Kriterienkatalog des TÜVs zertifiziert werden.
- Autorisierung: Wir sind Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsgesetz. Nur autorisierte Betriebe dürfen Leistungen an Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen durchführen.
- Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW): Die BGW prüft die Fachbetriebseigenschaft als Hygienefachunternehmen. Normale Reinigungsunternehmen sind nicht Mitglied der BGW.